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Vereinsförderung - Jugendförderungsbeitrag 2024

Hiermit bitten wir unsere örtlichen Vereine die Anzahl der jugendlichen Mitglieder unter 18 Jahren der Gemeindekasse ( Herrn Sperrle ) schriftlich bis spätestens 30.06.2024 mitzuteilen.

Bemessungsgrundlage für den jährlichen Förderungsbeitrag ist die alljährliche Bestandserhebung für die jeweiligen Verbände ( Stand 01. Januar ). Vereine, die nicht Mitglied eines Verbandes sind, haben ihre jugendlichen Mitglieder durch Einreichung einer Namensliste nachzuweisen. Zur Förderung herangezogen werden nur Jugendliche welche ihren Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet Obersontheim haben.

Voraussetzung für die Aufnahme zur Förderung ist :

• der Verein muss seinen Sitz in der Gemeinde Obersontheim haben

• der Verein muss grundsätzlich allen Einwohnern offen stehen und deren aktive Vereinsmitglieder müssen mindestens zu 50 % Einwohner aus der Gemeinde Obersontheim sein

• der Verein muss im Vereinsregister eingetragen und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein

• der Verein muss mindestens 15 aktive Mitglieder haben

• ein qualifiziertes und dauerhaftes Angebot für Jugendliche Sind die oben genannten Voraussetzungen nicht gegeben, entscheidet der Gemeinderat auf Antrag über die Förderung des betroffenen Vereins.

Anträge, die nach dem 30.06.2024 bei der Gemeindeverwaltung eingehen, können für das laufende Jahr nicht mehr berücksichtigt werden

Weitere Informationen

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