Anzeige nach § 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zur Nutzung einer Nichttrinkwasseranlage

(§ 2 Nr. 10 Buchst. a TrinkwV)

Nach §12 der Trinkwasserverordnung vom 23.06.2023 muss eine Regenwassernutzung (Zisternenanlage) spätestens vier Wochen vor der Inbetriebnahme beim Gesundheitsamt angezeigt werden. In §13 ist festgelegt, dass Trink- und Nichttrinkwasser strikt getrennt geführt werden müssen und sichergestellt sein muss, dass keine Vermischung der Wässer stattfinden kann. Das erfordert den sachkundigen Einbau von Sicherungseinrichtungen.

Antrag:Anzeige_nach_12_TrinkwV_Stand_16.08.2023.pdf