Sagen Sie "Ja"

in der schön gelegenen Gemeinde Obersontheim im Bühlertal.

Heiraten können Sie in der Regel montags bis freitags innerhalb unseren regulären Dienstzeiten.

Als besonderen Service bieten wir unseren Bürgern auch Samstagstrauungen an. Die Trauungen am Samstag finden nur in gesonderter Absprache mit dem Standesamt statt.

Der Eheschließung geht die förmliche Anmeldung (früher Aufgebot) voraus.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.

Hiervon zu unterscheiden ist der Ort der standesamtlichen Trauung. Grundsätzlich kann die Ehe bei jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

Bei der Anmeldung geht es nicht nur darum, den Trautermin zu vereinbaren. Es wird insbesondere anhand der vorzulegenden Unterlagen geprüft, ob dem Heiratswunsch „Ehehindernisse“ entgegenstehen. Die erforderlichen Unterlagen sollten vor diesem Termin beigebracht werden. Setzen Sie sich dafür gerne mit uns in Verbindung, sodass wir Ihnen genau sagen, welche Unterlagen notwendig sind.

Die Anmeldung für die standesamtliche Trauung ist von beiden Eheschließenden durch persönliche Vorsprache auf dem Standesamt vorzunehmen. Die Anmeldung der Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit – das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser sechs Monate heiraten können.

Die Anmeldung zur Eheschließung erfordert erfahrungsgemäß etwas Zeit, um die Unterlagen zu prüfen sowie erforderliche Anträge und Erklärungen aufzunehmen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Anmeldung zur Eheschließung nur nach Terminvereinbarung (Tel. 07973/696-16) aufnehmen können.

Sie sind beide volljährig, ledig, kinderlos und deutsche Staatsangehörige

Dann benötigen Sie folgende Unterlagen:

· Eine aktuell ausgestellte beglaubigte Abschrift oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister mit allen Hinweisen (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes). Gegebenenfalls reicht eine alte Geburtsurkunde, dies aber nur nach vorheriger Absprache.

· Eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde jedes Wohnsitzes (diese Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro); sofern Sie in der Gemeinde Obersontheim wohnen, entfällt diese Bescheinigung.

· Gültiger Personalausweis oder Reisepass

· Evtl. Einbürgerungs-/Erwerbsurkunde über die deutsche Staatsangehörigkeit.

Sie benötigen zusätzlich:

· Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister oder eine Geburtsurkunde Ihres Kindes (erhältlich beim Geburtsstandesamt Ihres Kindes)

Sie / Ihr Partner waren / war bereits einmal verheiratet

Sie benötigen zusätzlich:

· Einen eine aktuelle Eheurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder dem Eintrag des Todes (erhältlich beim letzten Eheschließungsstandesamt) oder der Scheidungsbeschluss

· Falls mehrere Vorehen bestanden, bitte auch hier Urkunden vorlegen (hier genügt i.d.R. die bei dieser Ehe ausgestellte Heirats-/Eheurkunde oder der Familienbuchauszug); evtl. auch ein Scheidungsnachweis oder eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.

Sie benötigen zusätzlich:

· Einen eine aktuelle Eheurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder dem Eintrag des Todes (erhältlich beim letzten Eheschließungsstandesamt) oder der Scheidungsbeschluss

· Falls mehrere Vorehen bestanden, bitte auch hier Urkunden vorlegen (hier genügt i.d.R. die bei dieser Ehe ausgestellte Heirats-/Eheurkunde oder der Familienbuchauszug); evtl. auch ein Scheidungsnachweis oder eine Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.

Bevor eine Ehe geschlossen werden kann, sind leider sehr viele rechtliche Fragen zu klären und eine Menge Unterlagen zu besorgen. Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Verlobten hat der Standesbeamte zusätzlich zu prüfen, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners eventuell gesetzliche Ehehindernisse ergeben.

Durch diese Prüfung soll auch vermieden werden, dass die in Deutschland geschlossene Ehe später im Heimatstaat des/der Verlobten möglicherweise nicht anerkannt wird. Ausländische Staatsangehörige benötigen zum Beispiel in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies ist ein Zeugnis der zuständigen Behörde des Heimatstaates, dass der Eheschließung nach dem Recht dieses Staates kein Ehehindernis entgegensteht.

Da jedoch jedes Land seine eigenen Rechtsvorschriften hat, ist dies immer individuell mit dem zuständigen Standesamt abzuklären.

Wir bitten um Verständnis, dass eine sofortige Auskunftserteilung, welche Unterlagen benötigt werden, aufgrund der umfassenden Materie nicht möglich ist. Bitte vereinbaren Sie deshalbeinen Termin, Tel. 07973/696-16.

Sollten Sie Fragen Rund um die Eheschließung haben, erreichen Sie uns über:

Tel. 07973 696-16

standesamt(@)obersontheim.de

Ihr Standesamt Obersontheim

Gebühren

Trauung während der Öffnungszeiten:

  • Trauungen im Hospital: gebührenfrei

Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten:

  • Trauungen im Hospital: 110,00 €
  • Kirchenaustritt: 25,00 €
  • Personenstandsurkunde (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde): 20,00 €
  • begl. Abschrift aus dem Familienbuch: 15,00 €